Pfarrbestätigungswahlen: Motion wird umgesetzt

Ausschnitt aus dem Bericht und Antrag des Kirchenrats betreffend Teilrevision der Kirchenordnung vom 22. März 2017.
Ausschnitt aus dem Bericht und Antrag des Kirchenrats betreffend Teilrevision der Kirchenordnung vom 22. März 2017.

 

Am 14. Juni 2016 hat die Zürcher Kirchensynode meine Motion zur Abschaffung des Urnenobligatoriums bei den Pfarrbestätigungswahlen mit 73 Ja zu 25 Nein bei 5 Enthaltungen klar überwiesen. Nun soll der Vorstoss im Zuge der Teilrevision der Kirchenordnung umgesetzt werden.

 

Die Vorlage zur Teilrevision der Kirchenordnung ist vom Kirchenrat soeben in die Vernehmlassung bis zum 12.Juli 2017 geschickt worden.

 

Den Artikel 125 (Bestätigungswahlen) formuliert der Revisionsentwurf neu wie folgt:

 

Art. 125 1 Die Bestätigungswahl der Pfarrerinnen und Pfarrer in Kirchgemeinden erfolgt an der Urne, sofern keine stille Wahl zustande kommt.

2 In den Kirchgemeinschaften tritt die Wahl in der Kirchgemeindeversammlung an die Stelle der Wahl an der Urne.

...

 

Damit setzt der Kirchenrat meine am 5. April 2016 eingereichte und am 14. Juni 2016 von der Synode überwiesene Motion um.

 

Thomas Illi, Mitglied der Kirchensynode

 

 

Motion von Thomas Illi, Bubikon, und Mitunterzeichnende betreffend Aufhebung des Urnenobligatoriums für Bestätigungswahlen der Pfarrerinnen und Pfarrer
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